Donnerstag, 19. Januar 2012
Ausbeute *harr harr harr* oder "You are a pirate!"
zombie-toastbrot, 19:38h
Pictures for the beginning

Was man dafür braucht: Schwarzen Lippenstift, roten Lippenstift und eine...Strumpfhose. Muss es versuchen.
Ja, du versuchst mich zu verführen, Manhattan, aber diesmal fall ich NICHT auf deine Limited Edition rein! Niemals!!! (Niiicht.)
Ausbeute:
Einkaufen, wenn jemand anders bezahlt, ist so toll!!! :DDDD
Highlighting Powder (auf der Packung steht, dass es auch fürs Dekollete ist. Im Winter mit Rollkragenpulli&Co ein bisschen ungünstig) und roter Ich-halte-so-lange-wie-du-willst-wenn-du-kein-Nägelkauer-bist-Nagellack (no offence to the Nägelkauers).
Außerdem: Die beste Schullektüre der Welt! "Speak" von Laurie Halse Anderson. Wenn das Buch unbekannt wäre (es ist an etlichen amerikanischen Schulen Pflichtlektüre, was mich angesichts des wunderbaren Stils nicht wundert), würde ich überall Werbeplakate damit aufhängen!
Habe Lilly und Judy einen Ohrwurm mit "You are a pirate" beschert :D Schade, dass ich nur die Lyrics vom Anfang kenne und nicht die vom Refrain...
Das muss jetzt nachgeholt werden!!!
Morgen werden diese bedeutungsträchtigen Zeilen den Mädels in den Ohren klingen. Ohhhh jaaaaa.
Do what you want cause a pirate is free, you are a pirate! Welch eine revolutionäre Botschaft. Da blüht das Herz ja auf.
Und habe auch ein Video wiedergefunden, bei dem ich mich immer totgelacht hatte. Warum ist der erste Teil gesperrt!? Was will die GEMA von Youtube? Und woher weiß Youtube, wo ich wohne!?
Das Internet ist irgendwie gemein geworden.
Genauso, wie Tokio TV Videos von jesuotaku, einer Animerezensentin, sperren lässt, weil sie Clips aus Animes verwendet. Also wirklich, das tut sicher auch niemand außer ihr! Noch unlogischer, dass sie die POSITIVEN Rezensionen sperren, die Lobesvideos quasi O.o Das ist doch Werbung für eure Show, Leute...
Lil ließ verlautbaren, dass sie das Drehbuch ja ins Deutsche übersetzen kann. Fragt sich nur, wie lange das dauern würde O.O Wir treffen uns am Montag, da werde ich ihr diese Idee schon noch austreiben. Ich will mir keinen österreichischen Akzent zulegen müssen, nur weil ich einen Habsburger spiele D:
Edit: Warum ist der Blog von Tavi Gevinson so unverschämt großartig? Welch eloquenter Schreibstil ;__; Warum bekommt sie Sachen von Miu Miu und Prada und wem sonst noch zugeschickt und nicht ich? ;__; (Okay, weil sie eine Fashion-Bloggerin ist, wahrscheinlich.)

Was man dafür braucht: Schwarzen Lippenstift, roten Lippenstift und eine...Strumpfhose. Muss es versuchen.
Ja, du versuchst mich zu verführen, Manhattan, aber diesmal fall ich NICHT auf deine Limited Edition rein! Niemals!!! (Niiicht.)
Ausbeute:
Einkaufen, wenn jemand anders bezahlt, ist so toll!!! :DDDD
Highlighting Powder (auf der Packung steht, dass es auch fürs Dekollete ist. Im Winter mit Rollkragenpulli&Co ein bisschen ungünstig) und roter Ich-halte-so-lange-wie-du-willst-wenn-du-kein-Nägelkauer-bist-Nagellack (no offence to the Nägelkauers).
Außerdem: Die beste Schullektüre der Welt! "Speak" von Laurie Halse Anderson. Wenn das Buch unbekannt wäre (es ist an etlichen amerikanischen Schulen Pflichtlektüre, was mich angesichts des wunderbaren Stils nicht wundert), würde ich überall Werbeplakate damit aufhängen!
Habe Lilly und Judy einen Ohrwurm mit "You are a pirate" beschert :D Schade, dass ich nur die Lyrics vom Anfang kenne und nicht die vom Refrain...
Das muss jetzt nachgeholt werden!!!
Morgen werden diese bedeutungsträchtigen Zeilen den Mädels in den Ohren klingen. Ohhhh jaaaaa.
Do what you want cause a pirate is free, you are a pirate! Welch eine revolutionäre Botschaft. Da blüht das Herz ja auf.
Und habe auch ein Video wiedergefunden, bei dem ich mich immer totgelacht hatte. Warum ist der erste Teil gesperrt!? Was will die GEMA von Youtube? Und woher weiß Youtube, wo ich wohne!?
Das Internet ist irgendwie gemein geworden.
Genauso, wie Tokio TV Videos von jesuotaku, einer Animerezensentin, sperren lässt, weil sie Clips aus Animes verwendet. Also wirklich, das tut sicher auch niemand außer ihr! Noch unlogischer, dass sie die POSITIVEN Rezensionen sperren, die Lobesvideos quasi O.o Das ist doch Werbung für eure Show, Leute...
Lil ließ verlautbaren, dass sie das Drehbuch ja ins Deutsche übersetzen kann. Fragt sich nur, wie lange das dauern würde O.O Wir treffen uns am Montag, da werde ich ihr diese Idee schon noch austreiben. Ich will mir keinen österreichischen Akzent zulegen müssen, nur weil ich einen Habsburger spiele D:
Edit: Warum ist der Blog von Tavi Gevinson so unverschämt großartig? Welch eloquenter Schreibstil ;__; Warum bekommt sie Sachen von Miu Miu und Prada und wem sonst noch zugeschickt und nicht ich? ;__; (Okay, weil sie eine Fashion-Bloggerin ist, wahrscheinlich.)
... comment
tama,
Freitag, 20. Januar 2012, 14:02
Youtube weiß, wo du wohnst, weil in jeder IP-Adresse eine Lokalisationsnummer enthalten ist. Diese kann entgegen langläufiger Meinungen nicht dazu führen, dass plötzlich ein Unbekannter vor deiner Tür steht, aber hat zur Konsequenz, dass Provider etc. deinen Wohnort je nach Besiedelungsdichte auf 150 bis 50 Kilometer genau lokalisieren können (Sonderfall wären jetzt berühmte polizeiliche Befehle auf Herausgabe, aber dazu müsste man deinen Internetprovider anhauen und nicht die Betreiber der Server, auf denen dein PC sich rumgetrieben hat - nur so als Beispiel, falls du zu denen gehören solltest, die vollkommen unbegründet wegen Hackern und Co. Panik schieben.)
Außerdem wechselt die IP in schöner Regelmäßigkeit automatisch - was sich auf die Lokal-Nummer aber nicht auswirkt.
Möglichkeiten, sich in Deutschland geschützte Youtube-Videos doch anzusehen, bestehen zum einen darin, sich an einen ausländischen VIP-Client dranzuhängen - dadurch surfst du automatisch aus dem Netz des Anbieters, bekommst also automatisch die IP des Clients, sobald du dich in diesem Netzwerk einloggst - und zum anderen darin, den Umweg über einen Proxy zu nehmen. Auch hierbei surfst du über einen anderen Server und erhältst darum eine neue Lokal-Nummer in deiner IP. Oder du verwirrst alles und jeden und zapfst mehrere Proxys und Co. an - Ghostsurfing lässt grüßen! :D
Ansonsten gibt es Dinge, die sich Urheberrecht nennen: Über Sinn und Unsinn will ich hier jetzt nicht debattieren, darum gebe ich nur die Sachverhalte wider.
In Deutschland liegt das Urheberrecht bei 70 Jahre, d.h. das Bild- und Tonwerke sowie gedruckte Werke ca. 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt sind (Bei manchen Medien sind es auch "nur" 50.).
Und natürlich gibt es auch im Ausland Urheberrechte (Nicht verwechseln mit der Sonderform Creative Commons, denn damit die gilt, muss ein Werk auch explizit unter dieser Lizenz stehen.). Das "Schöne" ist, dass alle voneinander abweichen (Micky-Mouse-Gesetz). Konsequenz: Youtube-Videos, die in Deutschland aufgrund der GEMA nicht widergegeben werden dürfen, können in den USA ganz wunderbar funktionieren, weil dort die entsprechenden Lizenzrechte schon abgegolten worden sind.
Lizenz ist zu deutsch eine Erlaubnis etwas zu tun, was ansonsten verboten ist.
Und verboten ist in Deutschland die Verbreitung von Bild- und Tonwerken, wenn diese ohne Erlaubnis des Urhebers oder derjenigen Personen stattfindet, denen der Urheber sein Veröffentlichungsrecht abgetreten hat.
Wenn die GEMA ins Spiel kommt, geht es also um Tonwerke, die Musik. Und dafür gilt in Deutschland - m.E. nach rechtswidrig, aber Richterrecht genießt in der BRD auch seine Berechtigung - eine so genannte GEMA-Annahme, d.h. dass zunächst davon ausgegangen wird, dass jeder Musikkünstler Mitglied der GEMA ist und daher für jede öffentliche Musikwidergabe Beiträge an die GEMA gezahlt werden müssen.
Was im Internet erscheint, ist automatisch öffentlich widergegeben. Und da Youtube in Deutschland keine Beiträge an die GEMA zahlen will (Der berühmte GEMA-Streit), weil die ihre Tarife unverschämt in die Höhe gekurbelt hat, werden entsprechende Videos nach Möglichkeit gesperrt, um Geldstrafen wegen Verletzung des Urheberrechts zu entgehen.
Anm.: Die GEMA ist eine Rechtverwertungsgesellschaft, die selbsterklärt, die Rechte der Künstler in Deutschland vertritt und auch Tantieme, die in Deutschland anfallen, prozentual verteilt an die Künstler auszahlt. Das exakte Berechnungssystem dahinter kenne ich aber nicht. - Bezogen auf Bücher wäre zuständig die VG Wort; zu der kann übrigens auch jeder Blogger hingehen, der nachweisen kann, dass auf mindestens einen Text seines Blogs im Monat wenigstens 400 Mal zugegriffen wird. Dann gibt es 80 Cent im Monat dafür ausgezahlt oder so...
Wie die Gesellschaften in Japan organisiert sind, weiß ich nicht; aber auch dort gilt das Urheberrecht. Und in diesem Sinne ist die Verwendung von Anime-Clips, wenn dafür keine Erlaubnis eingeholt worden ist, ein Verstoß gegen geltendes Recht und auf alle Fälle zivilrechtlich, bei Sonderfällen auch strafrechtlich strafbar. Als Grund werden wirtschaftliche Verluste angegeben.
Warum immer zuerst die von dir genannte Rezensentin darunter leidet, ist eigentlich klar: Die ist inzwischen bekannt, da braucht man nicht lange suchen. Sowas muss teilweise auch zu Fuß gemacht werden, darum kannst du in Deutschland z.B. heute noch auf Videos zugreifen, die morgen dann gesperrt sind, weil erst jetzt jemand darüber gestolpert ist.
Der Ursprung des Ganzen liegt in Europa, als der Buchdruck sich immer weiter ausgebreitet hat und es leichter wurde, Manuskripte zu reproduzieren. Der Raubdruck war weit verbreitet. Und somit haben die Fürsten und Städte für Offizinen in ihrem Einzugsgebiet Schutzfristen festgelegt. Am Anfang durften Werke, die beispielsweise bei Max Mustermann in Musterstadt gedruckt worden sind, bis zu zwölf Monate nach Ersdruck von keinem anderen Buchdrucker aufgegriffen werden, damit Max Mustermann seinen Aufwand decken und darüber hinaus auch seinen Lebensunterhalt davon abziehen konnte.
Dann verlagterte sich das Recht auch weiter auf die Schriftsteller, weil es zunehmend Menschen gab, die ausschließlich mit dem Schreiben Geld verdienten. Dann wurden irgendwann auch deshalb ein paar Jahre mehr draus, damit Witwen und Kinder noch leben konnten, bis die ihrerseits eigenen Unterhalt verdienten.
Und im Laufe der Jahre und Reformen ist das jetzige Urheberrecht draus geworden.
Das nur zur Historie.
Außerdem wechselt die IP in schöner Regelmäßigkeit automatisch - was sich auf die Lokal-Nummer aber nicht auswirkt.
Möglichkeiten, sich in Deutschland geschützte Youtube-Videos doch anzusehen, bestehen zum einen darin, sich an einen ausländischen VIP-Client dranzuhängen - dadurch surfst du automatisch aus dem Netz des Anbieters, bekommst also automatisch die IP des Clients, sobald du dich in diesem Netzwerk einloggst - und zum anderen darin, den Umweg über einen Proxy zu nehmen. Auch hierbei surfst du über einen anderen Server und erhältst darum eine neue Lokal-Nummer in deiner IP. Oder du verwirrst alles und jeden und zapfst mehrere Proxys und Co. an - Ghostsurfing lässt grüßen! :D
Ansonsten gibt es Dinge, die sich Urheberrecht nennen: Über Sinn und Unsinn will ich hier jetzt nicht debattieren, darum gebe ich nur die Sachverhalte wider.
In Deutschland liegt das Urheberrecht bei 70 Jahre, d.h. das Bild- und Tonwerke sowie gedruckte Werke ca. 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt sind (Bei manchen Medien sind es auch "nur" 50.).
Und natürlich gibt es auch im Ausland Urheberrechte (Nicht verwechseln mit der Sonderform Creative Commons, denn damit die gilt, muss ein Werk auch explizit unter dieser Lizenz stehen.). Das "Schöne" ist, dass alle voneinander abweichen (Micky-Mouse-Gesetz). Konsequenz: Youtube-Videos, die in Deutschland aufgrund der GEMA nicht widergegeben werden dürfen, können in den USA ganz wunderbar funktionieren, weil dort die entsprechenden Lizenzrechte schon abgegolten worden sind.
Lizenz ist zu deutsch eine Erlaubnis etwas zu tun, was ansonsten verboten ist.
Und verboten ist in Deutschland die Verbreitung von Bild- und Tonwerken, wenn diese ohne Erlaubnis des Urhebers oder derjenigen Personen stattfindet, denen der Urheber sein Veröffentlichungsrecht abgetreten hat.
Wenn die GEMA ins Spiel kommt, geht es also um Tonwerke, die Musik. Und dafür gilt in Deutschland - m.E. nach rechtswidrig, aber Richterrecht genießt in der BRD auch seine Berechtigung - eine so genannte GEMA-Annahme, d.h. dass zunächst davon ausgegangen wird, dass jeder Musikkünstler Mitglied der GEMA ist und daher für jede öffentliche Musikwidergabe Beiträge an die GEMA gezahlt werden müssen.
Was im Internet erscheint, ist automatisch öffentlich widergegeben. Und da Youtube in Deutschland keine Beiträge an die GEMA zahlen will (Der berühmte GEMA-Streit), weil die ihre Tarife unverschämt in die Höhe gekurbelt hat, werden entsprechende Videos nach Möglichkeit gesperrt, um Geldstrafen wegen Verletzung des Urheberrechts zu entgehen.
Anm.: Die GEMA ist eine Rechtverwertungsgesellschaft, die selbsterklärt, die Rechte der Künstler in Deutschland vertritt und auch Tantieme, die in Deutschland anfallen, prozentual verteilt an die Künstler auszahlt. Das exakte Berechnungssystem dahinter kenne ich aber nicht. - Bezogen auf Bücher wäre zuständig die VG Wort; zu der kann übrigens auch jeder Blogger hingehen, der nachweisen kann, dass auf mindestens einen Text seines Blogs im Monat wenigstens 400 Mal zugegriffen wird. Dann gibt es 80 Cent im Monat dafür ausgezahlt oder so...
Wie die Gesellschaften in Japan organisiert sind, weiß ich nicht; aber auch dort gilt das Urheberrecht. Und in diesem Sinne ist die Verwendung von Anime-Clips, wenn dafür keine Erlaubnis eingeholt worden ist, ein Verstoß gegen geltendes Recht und auf alle Fälle zivilrechtlich, bei Sonderfällen auch strafrechtlich strafbar. Als Grund werden wirtschaftliche Verluste angegeben.
Warum immer zuerst die von dir genannte Rezensentin darunter leidet, ist eigentlich klar: Die ist inzwischen bekannt, da braucht man nicht lange suchen. Sowas muss teilweise auch zu Fuß gemacht werden, darum kannst du in Deutschland z.B. heute noch auf Videos zugreifen, die morgen dann gesperrt sind, weil erst jetzt jemand darüber gestolpert ist.
Der Ursprung des Ganzen liegt in Europa, als der Buchdruck sich immer weiter ausgebreitet hat und es leichter wurde, Manuskripte zu reproduzieren. Der Raubdruck war weit verbreitet. Und somit haben die Fürsten und Städte für Offizinen in ihrem Einzugsgebiet Schutzfristen festgelegt. Am Anfang durften Werke, die beispielsweise bei Max Mustermann in Musterstadt gedruckt worden sind, bis zu zwölf Monate nach Ersdruck von keinem anderen Buchdrucker aufgegriffen werden, damit Max Mustermann seinen Aufwand decken und darüber hinaus auch seinen Lebensunterhalt davon abziehen konnte.
Dann verlagterte sich das Recht auch weiter auf die Schriftsteller, weil es zunehmend Menschen gab, die ausschließlich mit dem Schreiben Geld verdienten. Dann wurden irgendwann auch deshalb ein paar Jahre mehr draus, damit Witwen und Kinder noch leben konnten, bis die ihrerseits eigenen Unterhalt verdienten.
Und im Laufe der Jahre und Reformen ist das jetzige Urheberrecht draus geworden.
Das nur zur Historie.
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zombie-toastbrot,
Freitag, 20. Januar 2012, 17:24
Das ist der informativste Kommentar, den ich je gelesen habe D: Und ich glaube, er ist länger als mein Beitrag ^^` Danke für die Aufklärung jedenfalls! Irgendwie wundert es mich nicht, dass Youtube nicht zahlen will, wenn solche Preise gefordert werden...
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